Außenwirtschaftspolitik

Außenwirtschaftspolitik
I. Begriff:Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen im Bereich der außenwirtschaftlichen Beziehungen eines Landes. A. umfasst v.a. Außenhandels-, Währungs- und Integrationspolitik, kann aber auch in anderen Politikbereichen enthalten sein (z.B. Bildungs-, Forschungspolitik).
II. Ziele:1. Liberale A.: (1) Förderung des Wirtschaftswachstums bzw. der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt durch Realisierung von  Handelsgewinnen; (2) Gewährleistung individueller Freiheitsrechte (Freizügigkeit); (3) Beitrag zum Abbau politischer und militärischer Spannungen bzw. zur Verwirklichung internationaler politischer  Integration; u.a.
- 2. Interventionistische A. ( Protektionismus): (1) Schutz der einheimischen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz (Förderung der Exportwirtschaft); (2) Verbesserung der  Terms of Trade; (3) Sanierung der  Zahlungsbilanz; (4) Konsumsteuerung und Einkommensnivellierung; (5) Erschließung von Einnahmequellen für den Staat durch Erhebung von  Zöllen u.Ä.; (6) im Fall von  Entwicklungsländern Vermeidung von „Abhängigkeiten“, „Ausbeutung“ und „Strukturdefekten“, die aus den Wirtschaftsbeziehungen mit den  Industrieländern resultieren sollen ( Dependencia-Theorie), u.a.
III. Instrumente:1. Liberale A.: Sie vermeidet direkte staatliche Eingriffe in den Außenwirtschaftsverkehr weitgehend; beschränkt sich im Wesentlichen auf die Gestaltung und Verbesserung der Rahmenbedingungen. Ausnahmen hiervon sind eng begrenzt (z.B. Verbot von Waffen- und Rauschgifthandel) bzw. sollten (nach der Vorstellung ihrer Vertreter) lediglich temporären Charakter haben (z.B.  Schutzzölle für bestimmte Produktionsrichtungen, die längerfristig international wettbewerbsfähig werden können;  Protektionismus) oder Kapitalexportrestriktionen in Entwicklungsländern in der Anfangsphase außenwirtschaftlicher Liberalisierung.
- 2. Interventionistische A.: (1)  Zölle; (2) Mengenbeschränkungen ( Kontingente); (3) Im- und Exportverbote; (4)  nicht-tarifäre Handelshemmnisse; (5)  Devisenbewirtschaftung; (6)  gespaltene Wechselkurse; (7) Kontrolle internationaler Faktorbewegungen; (8) Maßnahmen der  Importsubstitution und  Exportförderung, soweit es sich um direkte staatliche Eingriffe handelt; (9)  Exportkontrolle u.a.

Lexikon der Economics. 2013.

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