- Außenwirtschaftspolitik
- I. Begriff:Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen im Bereich der außenwirtschaftlichen Beziehungen eines Landes. A. umfasst v.a. Außenhandels-, Währungs- und Integrationspolitik, kann aber auch in anderen Politikbereichen enthalten sein (z.B. Bildungs-, Forschungspolitik).II. Ziele:1. Liberale A.: (1) Förderung des Wirtschaftswachstums bzw. der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt durch Realisierung von ⇡ Handelsgewinnen; (2) Gewährleistung individueller Freiheitsrechte (Freizügigkeit); (3) Beitrag zum Abbau politischer und militärischer Spannungen bzw. zur Verwirklichung internationaler politischer ⇡ Integration; u.a.- 2. Interventionistische A. (⇡ Protektionismus): (1) Schutz der einheimischen Wirtschaft vor ausländischer Konkurrenz (Förderung der Exportwirtschaft); (2) Verbesserung der ⇡ Terms of Trade; (3) Sanierung der ⇡ Zahlungsbilanz; (4) Konsumsteuerung und Einkommensnivellierung; (5) Erschließung von Einnahmequellen für den Staat durch Erhebung von ⇡ Zöllen u.Ä.; (6) im Fall von ⇡ Entwicklungsländern Vermeidung von „Abhängigkeiten“, „Ausbeutung“ und „Strukturdefekten“, die aus den Wirtschaftsbeziehungen mit den ⇡ Industrieländern resultieren sollen (⇡ Dependencia-Theorie), u.a.III. Instrumente:1. Liberale A.: Sie vermeidet direkte staatliche Eingriffe in den Außenwirtschaftsverkehr weitgehend; beschränkt sich im Wesentlichen auf die Gestaltung und Verbesserung der Rahmenbedingungen. Ausnahmen hiervon sind eng begrenzt (z.B. Verbot von Waffen- und Rauschgifthandel) bzw. sollten (nach der Vorstellung ihrer Vertreter) lediglich temporären Charakter haben (z.B. ⇡ Schutzzölle für bestimmte Produktionsrichtungen, die längerfristig international wettbewerbsfähig werden können; ⇡ Protektionismus) oder Kapitalexportrestriktionen in Entwicklungsländern in der Anfangsphase außenwirtschaftlicher Liberalisierung.- 2. Interventionistische A.: (1) ⇡ Zölle; (2) Mengenbeschränkungen (⇡ Kontingente); (3) Im- und Exportverbote; (4) ⇡ nicht-tarifäre Handelshemmnisse; (5) ⇡ Devisenbewirtschaftung; (6) ⇡ gespaltene Wechselkurse; (7) Kontrolle internationaler Faktorbewegungen; (8) Maßnahmen der ⇡ Importsubstitution und ⇡ Exportförderung, soweit es sich um direkte staatliche Eingriffe handelt; (9) ⇡ Exportkontrolle u.a.
Lexikon der Economics. 2013.